living Lesedauer: 5 min Erscheinungsdatum: 02.04.2023

NUR DU UND ICH - ALLEINE REISEN MIT EINEM MINDERJÄHRIGEN KIND

© Besiana Ntalanai
Zwei Reisepässe auf einem Tisch mit Legofiguren

Urlaub zu machen und Reisen zu unternehmen gehören wohl zu den schönsten Dingen, die man als Familie machen kann. Als Expat, und vor allem Expats, die ihre Kinder in Österreich großziehen, möchte man die Familie und Freund:innen im Heimatland, wann immer es möglich ist, besuchen.

Wer mit einem minderjährigen Kind von Österreich aus in ein anderes Land reisen will, muss einige Dinge beachten. In erster Linie sollte man sicherstellen, dass alle Einreisebestimmungen des Reiseziels erfüllt und alle erforderlichen Dokumente vorbereitet sind - vor allem, wenn man ohne Partner:in reist.

 

DIE ELTERLICHE ZUSTIMMUNG

Wenn ein Elternteil plant, mit seinem Kind ins Ausland zu reisen, und der andere Elternteil oder Erziehungsberechtigte nicht mitkommt, muss unter Umständen eine so genannte elterliche Einverständniserklärung des zuhause bleibenden Elternteils eingeholt werden, sofern das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Der Grund dafür ist, dass beide Elternteile in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten haben, wenn es darum geht, Entscheidungen über das Wohlergehen ihres Kindes zu treffen.

Die elterliche Einverständniserklärung sollte die vollständigen Namen und Kontaktinformationen beider Elternteile sowie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und die Passdaten enthalten. Sie sollte auch Details über die Reise enthalten, wie das Reiseziel, die Reisedaten und die Reiseroute.

Für den Fall, dass eine Vorlage benötigt wird, stellt der ÖAMTC eine Einverständniserklärung des:der Obsorgeberechtigten in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung, die von dem Elternteil, das seine Zustimmung geben muss, ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Es wird empfohlen, die Einverständniserklärung in Englisch oder in der jeweiligen Landessprache des Reiselandes (sowie der zu durchquerenden Länder) zusammen mit einer Kopie des Ausweises der:des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten und einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

 

MUSS DIE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG NOTARIELL BEGLAUBIGT WERDEN?

In manchen Fällen, wie beispielsweise bei Reisen nach Griechenland oder Bosnien und Herzegowina, muss die elterliche Einverständniserklärung je nach den Anforderungen des Ziellandes notariell beglaubigt werden. Die Beglaubigung kann bei einem Notar oder bei Bezirksgerichten ausgestellt werden und kostet laut ÖAMTC-Website zwischen 35 und 50 Euro. 

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen des Reiselandes zu informieren und genügend Zeit für die Beschaffung der notwendigen Dokumente einzuplanen, zumal sich die Einreisebestimmungen ändern können. Wenn weitere Informationen über das Urlaubsland oder zu reiserelevanten und rechtlichen Fragen benötigt werden, wird es empfohlen, sich vor der Reise an das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten zu wenden.

Werden die entsprechenden Verfahren eingehalten und sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden, trägt dies auf jeden Fall dazu bei, dass die Reise reibungslos und erfolgreich verläuft und das Wohl des Kindes gewahrt bleibt.