working Lesedauer: 14 min Erscheinungsdatum: 07.08.2021

ARBEITEN IN ÖSTERREICH - DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND HILFREICHE ORGANISATIONEN

© Imerys
Hände schreiben auf einer Laptoptastatur

Wenn man eine Arbeitsstelle in einem neuen Land annimmt, ist man wahrscheinlich nicht mit allen geltenden Arbeitsgesetzen und -bestimmungen oder den Leistungen, auf die ein Anspruch besteht, vertraut – einige sind möglicherweise gleich oder ähnlich wie im Heimatland, andere können sehr unterschiedlich oder sogar ziemlich verwirrend erscheinen. Damit man versteht, wie das alles in Österreich funktioniert, haben wir eine dreiteilige Blogpost-Reihe zusammengestellt, die einen guten Überblick darüber gibt, wie Arbeit, Bezahlung und Sozialleistungen hier gehandhabt werden.

Um den Einstieg zu erleichtern, enthält dieser erste Beitrag einige allgemeine Informationen über das Arbeitsrecht und hilfreiche Organisationen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, die sicherlich nützlich sein können!

 

INTERESSENVERTRETUNGEN AM ARBEITSPLATZ

Die Arbeiterkammer besteht, um die Interessen der in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer:innen zu vertreten. Sie bietet unter anderem Beratung, Unterstützung und Aus- und Weiterbildung an und setzt sich für verbesserte Arbeitsbedingungen ein, oft in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften. Solchen Organisationen verdanken wir zum Beispiel Leistungen wie fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (!) und eine umfangreiche Elternzeit. Jede Person, die in Österreich angestellt (auch Lehrlinge, aber keine Selbständige), arbeitslos oder in Elternzeit ist, ist auch automatisch Mitglied der Arbeiterkammer, also zögere nicht, die zahlreichen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen! (Die Mitgliedsbeiträge werden automatisch im Rahmen der Sozialversicherungsabzüge gezahlt.)

Gewerkschaften sind Organisationen, die sich für gute Arbeitsbedingungen und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz einsetzen und die auch branchenweite Tarifverträge verhandeln. (Mehr dazu dann im zweiten Beitrag dieser Reihe). Unabhängig davon, ob Du Dich für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft entscheidest oder nicht, arbeiten Gewerkschaften für alle Arbeitnehmer:innen in Österreich.

Arbeitnehmer:innen können sich auch im eigenen Unternehmen oder ihrer Organisation in Form eines gewählten Betriebsrats vertreten lassen. Bei fünf oder mehr Beschäftigten haben sie das Recht, aus ihrer Mitte einen Beirat zu bilden, der die Beschäftigten in Gesprächen mit dem/der Unternehmer:in vertritt und bei arbeitsbezogenen Fragen wie Verträgen, Kündigungen, Einstellung, Arbeitsrecht und mehr hilft.

© Stefanie Kaiser
Der Eingang zur Arbeiterkammer Villach

ARBEITSBEDINGUNGEN UND ARBEITSRECHTE

Dank dem langjährigen Einsatz von Organisationen wie den oben angeführten gibt es in Österreich viele Vorschriften, die sicherstellen, dass Mitarbeiter:innen gut betreut (und nicht ausgenutzt!) werden.

 

ARBEITSSTUNDEN

Beispiele dafür sind die Arbeitszeitregelungen, die die Höchstzahl der Stunden vorschreiben, die ein:e Arbeitgeber:in von einem:r Arbeitnehmer:in pro Tag und Woche verlangen darf, wann Überstunden bezahlt werden müssen, welche Pausenzeiten während der Arbeit einzuhalten sind, usw. Diese Gesetze stellen sicher, dass Arbeitnehmer:innen nicht ungerechtfertigt überlastet werden und garantieren auch spezifische Rechte bestimmter Gruppen, wie etwa Jugendlicher und Schwangerer. Diese Regelungen können je nach Branche variieren.

 

GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Gleichbehandlung und Gleichstellung ist in Österreich sehr wichtig - Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer:innenorganisationen haben hart daran gearbeitet um sicherzustellen, dass Gleichbehandlungsgesetze eingeführt wurden, um Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und sexueller Orientierung zu verhindern. Sexuelle Belästigung und die Diskriminierung aufgrund des Familienstands sind ebenfalls gesetzeswidrig. Wenn Du glaubst, diskriminiert oder ungerecht behandelt worden zu sein, hilft Dir die Gleichbehandlungskommission weiter.

 

BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES UND ABFERTIGUNGEN

In Österreich gibt es klare Richtlinien zur Kündigung und Abfertigung. Solange beispielsweise die Probezeit in einem neuen Job absolviert wurde, muss der/die Arbeitgeber:in in der Regel vor dem Verlust des Arbeitsplatzes eine Kündigungsfrist setzen, in der ein volles Gehalt und volle Leistungen erhalten werden. Darüber hinaus hat man während dieser Zeit Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Arbeitsplatzsuche (Postensuchtage), die 1/5 der normalen Wochenarbeitszeit entspricht. Viele Details dazu (z. B. wie lange die Kündigungsfrist ist) werden im Arbeitsvertrag festgelegt.

© SAL | Helge Bauer
SAL Mitarbeiter:innen besprechen ein Projekt

Wir hoffen, dass unsere erste Zusammenfassung dabei geholfen hat, sich einen soliden Überblick über die Arten von Organisationen und den Gesetzen zu verschaffen, die es in Österreich zur Unterstützung von Arbeitnehmer:innen gibt. In den kommenden Monaten werden wir dieses Thema weiter vertiefen und weitere Informationen zu Arbeitsverträgen und der Bezahlung sowie zu all den Leistungen geben, die einem bei einer Anstellung zustehen. In Österreich ist einiges anders als in vielen anderen Ländern, darunter viele verschiedene Arten von (bezahltem und unbezahltem) Urlaub für alle möglichen Situationen, also achte auf die anderen Beiträge zu diesem Thema!

Und wenn Du Dir auch schon einmal Gedanken zum Thema Arbeiten in Österreich gemacht hast oder gerne noch etwas erklärt haben möchtest, hinterlass doch einen Kommentar auf unserer Villach in English Facebook-Seite oder sende uns eine E-Mail mit Deiner Frage an youare@welcome2villach.at und wir werden versuchen alle Fragen in einem der nächsten Beiträge zu klären!